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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drews Systemkühlung

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Drews Systemkühlung (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C) (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

    • Klimatechnik

    • Kältetechnik

    • Wärmepumpentechnik

    • Planung

    • Bau / Montage / Inbetriebnahme

    • Wartung

    • Service

    • Reparatur

  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

  4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. 

 

2. Vertragsschluss / Beauftragung

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

    • schriftliche Auftragsbestätigung,

    • Annahme eines Angebots in Textform (z. B. E-Mail),

    • telefonische Beauftragung,

    • Beginn der Ausführung auf Wunsch des Auftraggebers.

  3. Telefonische Beauftragungen sind grundsätzlich wirksam und werden – soweit gesetzlich zulässig – wie sonstige mündliche Vertragserklärungen behandelt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertragsinhalt im Anschluss in Textform (z. B. per E-Mail) zu bestätigen.

  4. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Informations- und Widerrufsvorschriften (insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen). Diese bleiben von den vorliegenden AGB unberührt.

 

3. Vertragsunterlagen / Verbraucherinformationen bei B2C

  1. Sofern ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen einschließlich Widerrufsbelehrung und – soweit erforderlich – Muster-Widerrufsformular in Textform.

  2. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Verbraucher ausdrücklich, diese Unterlagen vor Abgabe der Beauftragung bzw. spätestens vor Ausführungsbeginn vollständig zu lesen.

  3. Erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers die Ausführung der Leistung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist, richtet sich dies nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

 

4. Leistungsumfang

  1. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung oder die konkrete Beauftragung.

  2. Zusatzleistungen, Änderungen oder Mehraufwand, die nach Vertragsschluss erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht sind, werden gesondert berechnet.

  3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie sachlich gerechtfertigt, zumutbar und funktional gleichwertig sind.

 

5. Preise / Preisangaben

  1. Preise werden nicht allgemein auf der Website veröffentlicht. Preise können vor Beauftragung individuell angefragt werden.

  2. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, verstehen sich Preisangaben zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  3. Für Leistungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (z. B. Notdienst, Bereitschaft, Arbeiten zu Sonderzeiten) behält sich der Auftragnehmer vor, Zuschläge zu berechnen, sofern dies vorab vereinbart oder im Einzelfall angezeigt wird.

 

6. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Leistungen Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

  3. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

  4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.

 

7. Termine / Ausführungsfristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere:

    • Lieferengpässen,

    • Krankheit / Ausfall,

    • fehlender Mitwirkung des Auftraggebers,

    • fehlendem Zugang zur Anlage / Baustelle,

    • höherer Gewalt.

  3. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers können zu zusätzlichem Aufwand führen, der gesondert berechnet wird.

 

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin ein sicherer und ausreichender Zugang zu den Arbeitsbereichen und Anlagen besteht.

  2. Erforderliche bauseitige Voraussetzungen (z. B. Strom, Zugänglichkeit, Freiräumen der Arbeitsbereiche, notwendige Vorarbeiten) sind rechtzeitig bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  3. Entstehende Wartezeiten oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers können gesondert berechnet werden.

 

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren, Bauteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

 

10. Abnahme (bei Werkleistungen)

  1. Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

  2. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

  3. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, obwohl die Voraussetzungen vorliegen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

11. Gewährleistung / Mängelrechte

  1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Der Auftragnehmer ist im Mängelfall zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

  3. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei:

    • normalem Verschleiß,

    • unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung,

    • Eingriffen durch Dritte,

    • fehlender oder unterlassener Wartung, soweit diese erforderlich war,

    • äußeren Einwirkungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

 

12. Wartungs- und Serviceverträge

  1. Sofern nicht anders vereinbart, haben Wartungs- und Serviceverträge eine Laufzeit von einem Jahr.

  2. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, können Wartungs- und Serviceverträge jederzeit zum Jahresende gekündigt werden.

  4. Für den Umfang der Leistungen ist der jeweilige Wartungs- oder Servicevertrag maßgeblich.

  5. Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und nicht im Vertrag enthaltene Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

13. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

 

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

 

15. Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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